Stiftungrat 

Die Arbeit des Vorstandes berät, unterstützt und beaufsichtigt der Stiftungsrat, der unter anderem über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Er wird vom Stifter für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellt. Als Mitglieder kommen maßgebliche Stifter, Vertreter von Kulturinstitutionen und Repräsentanten der Europäischen Union in Frage.